erstellt am 15. April 2020
Die Corona-Pandemie stellt auch die Politik vor eine gewaltige Herausforderung, nicht nur in Bezug auf die Eindämmung der Pandemie selbst. So hat die Bundesregierung ein noch nie dagewesenes Hilfs- und Gesetzespaket geschnürt, um auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen so weit wie möglich einzudämmen. Dieser Schutzschild umfasst unter anderem Folgendes:
- unbegrenzte Kredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern
- Soforthilfen für Kleinstunternehmer (bis 10 Mitarbeiter) und Selbstständige
- Rettungsschirm für systemrelevante Unternehmen
- Steuerstundungen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
- Flexibleres Kurzarbeitergeld
- Regelungen zum Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern
Da letztlich alle Unternehmen und Selbstständigen sowie die Angestellten der Unternehmen Immobiliennutzer sind, stützen alle Maßnahmen auch die Immobilienmärkte. Vor allem der letzte Punkt, das sogenannte Mietenmoratorium , ist für Vermieter und Mieter aber unmittelbar wichtig. So kann vorerst weder Wohnungs- noch Gewerbemietern gekündigt werden, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht zahlen können. Die Regelung gilt derzeit für die Mieten zwischen April bis Juni, der Zeitraum könnte aber bis September ausgeweitet werden. Der Mieter muss glaubhaft machen, dass die Zahlungsprobleme mit der Corona-Krise zusammenhängen. Der rückständige Teil der Miete kann dann bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen werden. Der Beschluss ist stark umstritten und es ist denkbar, dass er zumindest in Details noch angepasst wird.
Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Situation und sich rasch ändernden Gegebenheiten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier wiedergegebenen Einschätzungen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entsprechen und wir diese nicht aktualisieren.
